Die Mitglieder des Beirats stellen sich vor
Aufgaben
Die Beiräte sind das Bindeglied zwischen den Mitgliedern und dem Vorstand. Auch überwachen sie als Kontrollorgan den Vorstand in dessen Handeln und achten insbesondere darauf, dass die Interessen der Mitglieder durch ihn vertreten werden. Bei Konflikten zwischen Mitgliedern und Vorstand springen die Beiräte als Schlichtungsstelle ein. Jedes Mitglied des Beirats wird auf eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Selbstverständlich sind auch die Beirtäte ausschließlich ehrenamtlich für den Verein tätig.